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uncolr agency
(©2026)
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Olivia Leonora Ingrid
Thun-Hohenstein
UNCOLR
Radetzkystraße 25
1030 Wien
Tel.: +43 660 60 27378
E-Mail: hello@uncolr.com

Unternehmensgegenstand: Werbegrafik-Designerin
UID-Nummer: ATU80538304

GISA (Gewerbeinformationssystem Austria): 35180326
Mitglied bei: WKO
Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien
https://www.wien.gv.at/mba/Berufsbezeichnung: Werbegrafik-Designerin
Verleihungsstaat: Österreich

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UNCOLR entwickelt die Inhalte dieser Website kontinuierlich weiter und bemüht sich, korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Eine Haftung für die Korrektheit aller Inhalte auf dieser Website kann jedoch nicht übernommen werden, insbesondere für jene, die seitens Dritter bereitgestellt wurden.

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Bildnachweis & Texte

Die Bilder, Texte, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte von Bild und Text liegen bei:
Olivia Leonora Ingrid Thun-Hohenstein

Bildrechte der Rewe Group liegen bei:
section.d design.communication gmbh

Weitere Onlineauftritte
Dieses Impressum gilt auch für:
https://www.instagram.com/uncolr_agency
https://www.linkedin.com/in/olivia-thun-hohenstein

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agb

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) sind Bestandteil aller schriftlichen und elektronischen Verträge zwischen UNCOLR und dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt). Die AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Projekte und Dienstleistungen von UNCOLR gegenüber dem Auftraggeber, selbst wenn sie bei Vertragsabschluss nicht explizit erwähnt werden.

Stand: Februar 2026

01 Angebot

Angebote von UNCOLR sind ab dem Ausstellungsdatum 14 Tage gültig. Die in einem Angebot, in einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung sowie auf dieser Website angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise und gelten exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.

Sobald ein Angebot schriftlich akzeptiert wurde, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Ab Beginn des vereinbarten Prozesses sind nachträgliche Änderungen der vereinbarten Leistungen sowie eine Reduzierung der Gesamtsumme ausgeschlossen.

Der vereinbarte Gesamtbetrag ist in jedem Fall vollständig zu zahlen, unabhängig davon, ob einzelne Leistungen in Anspruch genommen werden oder nicht. Alternativ ist die vereinbarte Leistung vollständig abzunehmen. Änderungen, Reduktionen oder Teilrücktritte nach Projektbeginn sind ausgeschlossen, da mit Projektbeginn Kapazitäten reserviert und Leistungen vorbereitet werden.

02 Briefing

Das dem Angebot zugrunde liegende Briefing gilt ab Projektstart als verbindlich. Nachträgliche Änderungen des Briefings gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

Wird im Rahmen eines Logo-Design-Prozesses der Name nachträglich geändert oder war dieser zum Zeitpunkt der Angebotsannahme nicht final definiert, gilt dies als grundlegende Briefing-Änderung und es wird ein Aufpreis von 100 % der ursprünglichen Auftragssumme fällig.

Briefing-Änderungen, die zusätzliche Korrekturrunden oder einen erhöhten Arbeitsaufwand verursachen, werden über die im Angebot inkludierten Leistungen hinaus zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen nach Projektstart bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.

03 Mitwirkungspflichten & Projektunterbrechung

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer kooperativen und aktiven Mitwirkung am Projekt. Dazu zählen insbesondere die zeitgerechte Bereitstellung aller für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Dateien und Freigaben sowie die Erreichbarkeit für Rückfragen und Abstimmungen.

Sollte der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung nicht reagieren, die Mitwirkung unterlassen oder die Zusammenarbeit faktisch einstellen (z. B. durch wiederholtes Ausbleiben von Rückmeldungen), ist UNCOLR berechtigt, das Projekt zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.

Ebenso ist UNCOLR berechtigt, den Vertrag sowie alle damit verbundenen Vereinbarungen zu kündigen, sofern der Auftraggeber die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Unterlagen oder Dateien nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bereitstellt und dadurch die Fertigstellung des Projekts erheblich erschwert oder unmöglich macht.

In diesen Fällen ist UNCOLR berechtigt, den bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungsstand unverzüglich in Rechnung zu stellen, unabhängig vom vereinbarten Projektabschluss. Die Vergütung erfolgt auf Basis des bis dahin erbrachten Projektumfangs bzw. der aufgewendeten Arbeitszeit. Ein Projektabbruch oder eine Kündigung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers stellt keinen Verzicht auf Vergütungsansprüche dar.

04 Korrekturen & Fertigstellung

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind in jedem Projekt drei Korrekturrunden inbegriffen. Sollte nach der dritten Korrekturrunde keine Projektfreigabe erfolgen, wird der zusätzliche Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

Angegebene Termine für Konzepte oder Fertigstellungen sind als Richtwerte zu verstehen und nicht verbindlich, es sei denn, ein fester Termin wurde ausdrücklich vereinbart.

Das Projekt wird dem Auftraggeber vor der Fertigstellung als Entwurf zur Prüfung vorgelegt. Nach Zustimmung und eventuellen Korrekturen wird das Projekt abgeschlossen und an den Auftraggeber übergeben. Nach der Übergabe der Projektdaten an den Auftraggeber ist UNCOLR nicht verpflichtet, die Daten zu sichern.

05 Urheberrecht

Die Rechte zur Nutzung werden erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung auf den Auftraggeber übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Leistung Eigentum von UNCOLR.

Ohne die ausdrückliche Genehmigung von UNCOLR dürfen weder die Originale noch Kopien der Entwürfe und Designs verändert werden. Jegliche Nachahmung, sei es komplett oder teilweise, ist untersagt.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen verpflichtet sich der Auftraggeber, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 100 % der ursprünglichen Designleistung zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

06 Nutzungsrecht

Die Einräumung von Nutzungsrechten setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung voraus.

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, räumt UNCOLR dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot festgelegten Zweck ein. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Veränderung der Leistungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von UNCOLR nicht gestattet.

Ungeachtet dessen behält sich UNCOLR das Recht vor, sämtliche Entwürfe, Designs und Umsetzungen sowie deren Vervielfältigungen zeitlich und räumlich unbegrenzt für Zwecke der Eigenwerbung, Referenzdarstellung und Portfolioverwendung in allen Medien zu nutzen, selbst wenn dem Auftraggeber ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

07 Datenweitergabe

UNCOLR ist nicht verpflichtet, Dateien, Schriftarten oder andere Daten zu übergeben. Möchte der Auftraggeber, dass diese Materialien bereitgestellt werden, muss dies schriftlich vereinbart und zusätzlich bezahlt werden.

Wenn UNCOLR dem Auftraggeber Dateien und Daten zur Verfügung gestellt hat, dürfen diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Designers verändert werden.